AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma

Qualitätsmanagement-Systemberatung Doris Brandes

1. Tätigkeitsfeld allgemein:

a. Die Tätigkeit der Firma Qualitätsmanagement-Systemberatung Doris Brandes (nachfolgend Brandes-QM) bezieht sich auf die Beratung / Auditierung / Schulung von Firmen der Lebensmittelbranche u.a. Branchen.

b. Es wird auf Grundlage der geltenden Gesetzgebung und Normung (z.B. Lebensmittelrecht) beraten und auditiert, übliche geltende Standards (insbesondere DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 22000 bzw. FSSC 22000, DIN EN ISO 14001 in der jeweils gültigen Version,  GMP- und HACCP-Grundsätze, ggfs. spezielle Kundenanforderungen oder andere Vorgaben) der Branche werden in die Beratung / Auditierung mit einbezogen.

c. Die Audits werden gemäß der Guten Auditpraxis nach DIN EN ISO 19011 durchgeführt.

d. Es wird nach bestem Wissen und Gewissen beraten und auditiert, ggfs. wird auf weitere Fachexperten verwiesen, bzw. nach Absprache hinzugezogen, wenn die eigenen Kenntnisse in einem bestimmten Fachgebiet nicht ausreichend sein sollten.

e. Den Umfang der Beratung / Auditierung / Dokumentenüberarbeitung bzw. -Neuerstellung / Schulung etc. legt der Kunde selbst fest. Einlassungen der Brandes-QM zum erforderlichen Beratungsumfang stellen lediglich eine Empfehlung für den Kunden dar.

2. Umsetzung von Empfehlungen / Haftung:

a. Über die Umsetzung und den Umfang von möglichen Korrekturmaßnahmen, die sich durch die Empfehlungen / Auditierungen der Brandes-QM auf Grundlage von Werksbegehungen, Dokumentensichtung etc. ergeben können, entscheidet der Kunde selbst. Hierzu wird durch die Brandes-QM lediglich eine Empfehlung ausgesprochen.

b. Für die Folgen, die sich durch Unterlassung von Umsetzungen der Empfehlungen der Brandes-QM für den Kunden ergeben können, haftet der Kunde in vollem Umfang selbst. Eine Haftung der Brandes-QM ist ausdrücklich ausgeschlossen

3. Ausfälle:

a. Kommt ein zugesagter Auftrag durch Gründe, die die Brandes-QM zu vertreten hat, nicht zustande, ist die Brandes-QM berechtigt, einen Ersatztermin unter Absprache mit dem Kunden anzuberaumen.

b. Bereits entstandene Kosten zur eigenen Reise (z.B. Stornogebühren) werden durch die Brandes-QM übernommen, sofern die Brandes-QM den Ausfall zu vertreten hat. Etwaige Auslagen dritter Personen (z.B. Reisekosten und Stornogebühren einer Begleitperson beim Audit durch den Auftraggeber) werden durch die Brandes-QM nicht erstattet.

c. Die Brandes-QM haftet nicht für Kosten und Ausfälle von Terminen, die durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unfälle etc.) entstanden sind. Gleiches gilt auch für den Kunden. In solch einem Fall ist eine gesonderte Einigung mit dem Kunden zu treffen, die die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt.

d. Kommt ein zugesagter Auftrag durch Gründe, die der Kunde zu vertreten hat und die sich nicht auf höhere Gewalt beziehen nicht zustande, ist die Brandes-QM berechtigt, die Kosten, die durch bereits getätigte Reisebuchung etc. entstanden sind, voll in Rechnung zu stellen, sofern eine Stornierung nicht mehr möglich ist.

e. Bei kurzfristiger Stornierung des Auftrags seitens des Kunden (< 3 Wochen vor Terminvereinbarung) ist die Brandes-QM darüber hinaus berechtigt, 50% des vereinbarten Tagessatzes, Stundensatzes und der Reisezeitvergütung zu berechnen es sei denn, der Kunde stellt einen gleichwertigen Ersatz-Auftrag zum gleichen Termin zur Verfügung (z.B. bei Lieferantenaudits). Anderweitige Regelungen sind mit der Brandes-QM abzustimmen und schriftlich zu fixieren.

f. Im Falle einer Stornierung des Auftrags durch den Kunden sind bereits erbrachte Leistungen, insbesondere die Zeit für bereits erstellte Schulungsunterlagen, Aufwendungen wie Gebühren, die für die Erledigung der Arbeit bis dahin angefallen sind, voll zu zahlen. Im Gegenzug erhält der Kunde alle bereits erstellten Dokumente zu seiner Verwendung.

4. Verschwiegenheitserklärung / Datenhandhabung:

a. Die Brandes-QM sichert zu, über alle ihr bekannt gewordenen Details des zu beratenden / auditierten Unternehmens Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren und alle Daten des Kunden absolut und ohne Einschränkung vertraulich zu behandeln.

b. Es finden weder eine Erhebung noch eine Weitergabe von personenbezogenen Daten (z. B. Anschrift, Geburtsdaten, Qualifikationsnachweise etc. bestimmte Personen betreffend) statt.

c. Die Verschwiegenheitserklärung gilt auch über eine Beendigung des Geschäftsverhältnisses hinaus.

d. Nach dem Audit / Schulung / Beratung erhält der Kunde alle Aufzeichnungen als Scan per Email. Sollten die Zusendung der schriftliche Original-Aufzeichnungen gefordert werden ist das Porto für die Zusendung zu erstatten.

e. Audit-, Schulungs- und Beratungsunterlagen werden in elektronischer Form für fünf Jahre durch die Brandes-QM archiviert und anschließend unwiderruflich gelöscht. Originalbelege werden nach fünf Jahren mittels Reißwolf o.ä. durch die Brandes-QM vernichtet.

f. Hinweis: Gemäß der Guten Auditpraxis nach DIN EN ISO 19011 ist eine gleichzeitige Beratung und Auditierung zur Zertifizierung des Kunden nach einschlägigen Standards (z.B. DIN EN ISO 22000) durch ein und dieselbe Person aus Gründen der fehlenden Unabhängigkeit nicht möglich, es kann somit entweder beraten oder zur Zertifizierung auditiert werden.

5. Kosten

a. Der vertraglich vereinbarte Tagessatz bzw. Stundensatz für die in Anspruch genommenen Leistungen (Auditierung vor Ort, Dokumentenprüfung / Überarbeitung / Neuerstellung, Lieferantenaudits, Schulungen etc.) versteht sich zzgl. UST.

b. Ein Tag wird mit 8 Arbeitsstunden beziffert.

c. Die Abrechnung der gearbeiteten Stunden erfolgt im Halbstundentakt, sofern keine anderen Regelungen getroffen werden.

d. Auf geleistete Stunden, die über 8 Stunden täglich hinausgehen, wird ein Zuschlag von 25% berechnet.

e. Erforderliche Reisezeiten, d.h. An- und Abreise vom Sitz der Brandes-QM zur und von der zu schulenden / beratenden / auditierenden Firma oder bei Lieferantenaudits im Auftrag des Kunden direkt zum Lieferanten sind gemäß Vertragsvereinbarung zzgl. UST zu vergüten.

f. Die Reisezeiten werden anhand der tatsächlich angefallenen Reisezeit berechnet, und zwar immer ab dem Sitz der Brandes-QM, unabhängig davon, von wo aus der Einsatz stattfindet.

g. Wenn keine weiteren Vereinbarungen getroffen sind, wird die Reisezeit üblicherweise mit der Hälfte des vereinbarten Stundensatzes, ggfs. gemessen am vereinbarten Tagessatz, vergütet.

h. Bei An- und Abreise an Sonn- und Feiertagen wird ein Aufschlag auf die Reisezeitvergütung von 50% berechnet.

i. Für Lieferanten / Kunden, die sich im europäischen Ausland befinden, sind jeweils individuelle Stundensätze für die Reisezeiten vertraglich zu vereinbaren. Gleiches gilt für Lieferanten, deren Standorte sich außerhalb der EU befinden.

j. Die Auslagen für erforderliche Übernachtungen (Hotel, Pension etc.) sind vom Kunden zu tragen. Hierbei kann die Buchung auch durch den Kunden selbst vorgenommen werden, andernfalls gelten im Normalfall 95,00 €/Nacht (in Worten: Fünfundneunzig) in Deutschland als Höchstpreis für eine Übernachtung. Ausnahmen von dieser Regelung werden durch Messezeiten in der Region etc. begründet. Für das Ausland gilt: Drei-Sterne-Hotel mit den ortsüblichen Kosten. Im Falle der Buchung durch den Kunden sind Mindeststandards wie Nichtraucherzimmer und WLAN-Verfügbarkeit zu berücksichtigen.

k. Wird der eigene PKW der Firma Brandes-QM zur Reise genutzt, sind die gefahrenen Kilometer ab dem Sitz der Brandes-QM zum Kunden, sowie die Rückfahrten mit 0,35 €/km (in Worten: fünfunddreißig Cent pro Kilometer) zu vergüten.

l. Bahn- und Flugtickets, ggfs. Kosten für einen Mietwagen oder Taxi sowie sonstige Aufwendungen (z.B. Taxe vor Ort, Parkplatzgebühren am Hotel etc.) sind durch den Kunden in ihrem Wert zu erstatten. Die Buchung kann auch durch den Kunden selbst vorgenommen werden, hierbei sind neben der Wirtschaftlichkeit auch die Machbarkeit und die Aufwendungen, die an die reisende Person gestellt werden, zu berücksichtigen (z.B. Länge der Reise, Umständlichkeit etc.).

6. Zahlungsmodalitäten

a. Rechnungen werden monatlich oder nach Abschluss des Auftrages (z.B. bei Audits oder Schulungen) je nach Vereinbarung papierlos erstellt und mit den erforderlichen Nachweisdokumenten als pdf-Datei per Email zugesendet.

b. Rechnungen, die per Post in Papierform zugestellt werden sollen, werden pauschal mit 3,50 € (in Worten: Drei Euro fünfzig Cent) berechnet.

c. Die Zahlung ist durch den Kunden bargeldlos durch Überweisung auf das Geschäftskonto der Brandes-QM mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu leisten.

d. Zahlung von Teilbeträgen bedürfen der vorherigen Absprache und Zustimmung der Brandes-QM.

7. Sonstiges

a. Mit Abschluss eines Vertrages / Vereinbarung zwischen der Brandes-QM und dem Kunden werden die AGBs der Brandes-QM akzeptiert und sind somit Bestandteil des Vertrages.

b. Die Abschnitte 5.a, 5.e und 5.f sind vertraglich gesondert zu regeln und im Vorfeld zu verhandeln.

c. Der Umfang und die Art der zu leistenden Tätigkeiten durch Brandes-QM ist schriftlich festzulegen und bei wiederholter Inanspruchnahme jährlich neu zu prüfen.

d. Nebenabreden zu den AGBs bedürfen der Schriftform.

e. Änderungen zu einzelnen Punkten begründen nicht die Nichtigkeit der anderen Vereinbarungen in diesen AGBs.

f. Gerichtsstand ist der Sitz der Brandes-QM.